Kultusministerium beschließt Tauglichkeitsprüfung
1 April 2010 Eingestellt von: Gerhard 188 klicks 6 Kommentare
… für Musik-Redakteure
Liebe Leser, Ihr habt es sicher bemerkt: Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Aprilscherz! :-)
Stuttgart – 01.04.2010: Das baden-württembergische Kultusministerium hat sich in seiner letzten Kabinetts-Sitzung zu einer Tauglichkeitsprüfung für Musik-Redaktionen entschlossen. Dabei soll es um die Fähigkeit aller Mitarbeiter von Homepages mit musikalischen Inhalten gehen, Musiker umfassend und gerecht zu beurteilen.
Für unsere „Musik für uns“ – Homepage bedeutet das konkret, dass wir unsere Fähigkeiten am 16. Mai 2010 im Regierungspräsidium Stuttgart vor einem Fachgremium unter Beweis stellen müssen. Ab 8:00 Uhr morgens müssen alle Redakteurinnen und Redakteure sowie alle bisher auf unserer Homepage vorgestellten nationalen und internationalen Bands bzw. Solokünstler an Ort und Stelle bereitstehen. Sänger und Sängerinnen singen vor, Instrumentalisten spielen ihre Instrumente. Die Musik für uns – Redaktion begutachtet die Interpretation und gibt Bewertungen ab, die wiederum von der Fachjury bewertet werden.
Anhand dieser Generalüberprüfung soll festgestellt werden, in wieweit „Musik für uns“ weiterhin online bleiben und von musikalischen Themen berichten darf. Vollzähliges Erscheinen sowohl der Redaktion als auch der Künstler ist unbedingte Voraussetzung für das Fortbestehen unseres Web-Auftritts! Reisekosten werden leider nicht erstattet.
Kultur-Redaktion Musik

Ihr hättet keine Chance.
Dann mach doch bei uns mit – und mach’s besser! :-)
Der wievielte ist heute?
Ich glaube, der erste April, wenn mich nicht alles täuscht… :-)
Wir kommen dann am 16. Mai! :D
LG.
Okay, wir freuen uns darauf! :-)
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